Beratung und Betreuung

Zuzug in die Schweiz Krankenversicherung Schweiz Anmeldung Zusatzversicherungen Persönliche Beratung
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Anmeldung
Informationen zu Fristen, Formalitäten und Vorgehensweise
für die Anmeldung der Grundversicherung beim Zuzug in die
Schweiz.
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Anmeldefrist für die obligatorische Grundversicherung
Wenn Sie aus dem Ausland in die Schweiz ziehen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, sich innerhalb von 3 Monaten bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl für die obligatorische Grundversicherung anzumelden. Diese dreimonatige Frist beginnt ab dem Tag Ihrer Einreise (Datum auf der Wohnsitzbestätigung oder Ausländerausweis).
Wichtig zu wissen: Der Versicherungsschutz besteht bereits ab dem Tag
Ihrer Einreise und nicht erst ab dem Tag, an dem Sie sich für die Grundversicherung angemeldet haben. Aus diesem Grund sind auch die Versicherungsprämien rückwirkend auf das Datum Ihrer Einreise geschuldet.
Wenn Sie jedoch während der dreimonatigen Anmeldefrist noch über einen gleichwertigen ausländischen Krankenversicherungsschutz verfügen, besteht bei entsprechendem Nachweis grundsätzlich die Möglichkeit, den Versicherungsbeginn der obligatorischen Grundversicherung (und damit auch die Prämienzahlungen für diese) maximal um diese 3 Monate zu verschieben.
So melden Sie sich für die Grundversicherung an
Am besten bestellen Sie gleich eine Offerte für die obligatorische Grundversicherung und auf Wunsch freiwillige Zusatzversicherungen. Sie erreichen uns Montag bis Freitag, von 8 bis 18 Uhr, unter der Telefon-Nummer 0844 80 81 82.
Gerne können Sie Ihre Versicherungsprämie auch gleich online berechnen und anschliessend eine auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Versicherungsofferte für sich und gegebenenfalls die ganze Familie erstellen:
• Online-Prämienrechner
Wenn Sie sich bei Helsana für die Grundversicherung anmelden möchten, senden Sie bitte den vollständig ausgefüllten und rechtsgültig unterzeichneten Versicherungsantrag (volljährige Familienmitglieder ab 18 Jahren müssen ihren Versicherungsantrag selber unterzeichnen) an folgende Adresse:
Helsana Versicherungen AG
Call-Center
Postfach
8081 Zürich
Um unnötige Verzögerungen zu vermeiden, legen Sie Ihrem Versicherungsantrag bitte unbedingt folgendeDokumente bei:
• Versicherungsangebot (Exemplar Helsana)
• Kopie Ihrer Wohnsitzbestätigung (erhältlich auf der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde)
• Kopie Ihres Ausländerausweises
• Deckungsnachweis Ihres ausländischen Krankenversicherers (sofern zum Zeitpunkt der Einwanderung noch ein Krankenversicherungsschutz im Herkunftsland besteht)
Wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden, erhalten Sie kurz darauf von Helsana eine Versicherungsbestätigung. Sobald Ihr Antrag fertig verarbeitet wurde, wird Ihnen automatisch auch die Versicherungspolice und Versichertenkarte zugestellt.
So melden Sie sich für Zusatzversicherungen an
Falls Sie neben der Grundversicherung auch an Zusatzversicherungen
interessiert sind, füllen Sie neben dem Versicherungsantrag bitte auch den Gesundheitsfragebogen aus. Dabei ist es sehr wichtig, dass alle Fragen vollständig und wahrheitsgetreu beantwortet werden.