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Krankenversicherung Schweiz

Hier erfahren Sie im Detail, wie das Schweizer Krankenversicherungssystem funktioniert.
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In der Schweiz besteht eine Krankenversicherungspflicht. Deshalb ist die Krankenpflegeversicherung nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch. Sie deckt die grundlegenden Bedürfnisse bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Deshalb heisst sie auch Grundversicherung.

 • Detailinformationen zur Grundversicherung
 • Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)

Versicherungsleistungen der Grundversicherung
Die Leistungen der obligatorischen Grundversicherung sind durch das Krankenversicherungsgesetz genau festgelegt. Deshalb werden von allen Krankenkassen dieselben Leistungen aus der Grundversicherung erstattet.

 • Leistungskatalog der Grundversicherung

Über freiwillige Krankenzusatzversicherungen können Leistungen versichert werden, die für viele Menschen ein echtes Bedürfnis sind, aber von der obligatorischen Grundversicherung nicht oder nur ungenügend gedeckt sind. Im Gegensatz zur Grundversicherung sind die Leistungen der Zusatzversicherungen jedoch von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich.

 • Weitere Informationen zu den Zusatzversicherungen

Versicherungsprämien der Grundversicherung
Die Prämie für die Grundversicherung ist abhängig vom Wohnort und vom Alter der versicherten Person. Die Versicherungsnehmer können frei wählen, bei welcher Krankenkasse sie die Grundversicherung abschliessen möchten. Bei Helsana können Sie Ihre Versicherungsprämie gleich online berechnen und anschliessend eine auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Versicherungsofferte für sich und gegebenenfalls die ganze Familie erstellen:

 • Online-Prämienrechner

Die Versicherten können ihre Krankenversicherungsprämie aktiv beeinflussen. Helsana bietet viele verschiedene Möglichkeiten, um die Krankenkassenprämien den individuellen Bedürfnissen anzupassen.

Kostenbeteiligung der Versicherten
Gemäss Krankenversicherungsgesetz müssen sich die Versicherten an den aus der Grundversicherung bezahlten Leistungen wie folgt beteiligen:

    mit einer fixen jährlichen Kostenbeteiligung (Franchise) von CHF 300.-     (ausgenommen Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr).. Die Versicherten     können jedoch freiwillig eine höhere Franchise wählen und erhalten dadurch     einen entsprechenden Prämienrabatt.
    • Detailinformationen zur Franchise

    mit einer prozentualen Kostenbeteiligung (Selbstbehalt) von 10% der die     Franchise übersteigenden Leistungskosten, jedoch maximal CHF 700,- pro Jahr
    (Kinder CHF 350,- pro Jahr).

Wechsel des Krankenversicherers / Kündigungsfristen
Alle Versicherten können die Grundversicherung jeweils per 1. Januar unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zu einem anderen Krankenversicherer wechseln.

Zusätzlich können diejenigen Versicherten, welche die gesetzliche Mindestfranchise von CHF 300.– gewählt und keine alternative Versicherungsvariante abgeschlossen haben, auch per 1. Juli unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist (31. März) zu einem anderen Anbieter wechseln.
    • Detailinformationen zum Versicherungswechsel

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